ILE-Abteiland: Energietipp


Bei detaillierten Fragen rund um das Thema Energie sowie für eine kostenlose Energieberatung bietet die ILE Abteiland in Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. Termine in Beratungsstellen in der Region an.

Anmeldung: Zur einfacheren Koordinierung ist eine Anmeldung vorab beim Energiemanager der ILE Abteiland, Matthias Obermeier, Tel.Nr.: 08582 9797090, oder dem Verbraucherservice (Beratungsstelle Passau) unter der kostenlosen Hotline 0800 809 802 400 erforderlich.

Hinweis: Es besteht bei einem Eigenanteil von 40,- EUR auch die Möglichkeit zur Energieberatung bei Ihnen vor Ort.

 

GModG und BEG – Heizungstausch gut planen

Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG. Gebäudeeigen-tümerinnen und -eigentümer haben damit wieder mehr Wahlfreiheit bei der Heiztechnik, allerdings sollte man sich beim Heizungstausch vorab gut informieren bzw. beraten lassen.

Was gilt bei einem anstehenden Heizungstausch?

Funktionierende Bestandsheizungen dürfen im Allgemeinen weiterbetrieben werden.
Beim Heizungstausch können grundsätzlich Wärmenetzanschlüsse, Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasse-, Hybrid-, Gas- oder Ölheizungen installiert werden.
Für neue Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen gelten jedoch künftig steigende Anforderungen an klimafreundliche Wärmeanteile.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nutzen

Für den Einbau einer förderfähigen Heizung beträgt die Grundförderung weiterhin 30 %.
Die BEG sieht je nach Ausgangssituation und Maßnahme verschiedene Boni vor, beispielsweise Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus.
Bei der Heizungsförderung werden bis zu 70 % der förderfähigen Kosten bezuschusst. Haushalte mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 80 % erhalten.
Klimageschwindigkeitsbonus und Förderhöchstbetrag sinken ab 01.02.2027 halbjährlich.
Interessant zu wissen

Eine gesetzlich zulässige Heizung ist nicht automatisch wirtschaftlich. Besonders bei neuen Gas- oder Ölheizungen sind zukünftige Brennstoff- und CO₂-Kosten zu beachten.
Der Förderantrag muss grundsätzlich vor Maßnahmenbeginn gestellt werden.
Auch Maßnahmen an der Gebäudehülle, beispielsweise Dämmung, Fenstertausch oder sommerlicher Wärmeschutz, sowie die Heizungsoptimierung können über BEG gefördert werden. Bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans und bei besonders ineffizienten Gebäuden sind für diese Maßnahmen ebenfalls Boni möglich.
Fazit

Für Bestandsheizungen besteht kein sofortiger Handlungsbedarf.
Beim Heizungstausch sollten Technik, Kosten und Förderungen frühzeitig geprüft werden.
Weitere Informationen erhalten Sie u. a. bei der KfW, dem BAFA sowie im GModG.

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 17:30 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: