Hilfe zur Pflege


Der Eintritt der Pflegebedürftigkeit ist ein tiefer Einschnitt im Leben und stellt sowohl Pflegebedürftige als auch deren Angehörige vor große Herausforderungen. Hinzu kommen rechtliche und finanzielle Fragen.

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind auf gesetzliche Höchstbeträge begrenzt. Daher muss in der Regel auch nach Berücksichtigung dieser Leistungen ein darüberhinausgehender Eigenbeitrag für die Pflege aufgebracht werden.

Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, können diese ungedeckten Kosten vom Bezirk Niederbayern – Sozialverwaltung – im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (Sozialgesetzbuch) übernommen werden.

Der Informationsbedarf zu dem komplexen Thema „Hilfe zur Pflege“ ist groß. Ob bei der Pflege zu Hause, in alternativen Wohnformen oder im Pflegeheim – bei der Beratungsstelle des Bezirks Niederbayern erfahren Hilfesuchende, welche Leistungen ihnen im Rahmen der Sozialhilfe zustehen. Bei dieser individuellen und vertraulichen „Erstberatung“ geht es um die rechtliche bzw. finanzielle Seite der Pflegebedürftigkeit – sie ist nicht zu verwechseln mit der Beratung der Pflegekassen.

Im Rahmen der Erstberatung erhalten Hilfesuchende insbesondere Informationen zu folgenden Themen:

Antrag, Verwaltungsverfahren
Sozialhilferechtlicher Bedarf (insbesondere in der häuslichen Umgebung und in stationären Einrichtungen)
Sozialhilferechtliche Bedürftigkeit (insbesondere Einkommenseinsatz, Einsatz und Verwertung von Vermögen)
Ansprüche gegenüber Dritten, Rückforderungen (z. B. Schenkungsrückforderungsanspruch, Ersatzansprüche aus Übergabeverträgen)
Elternunterhalt
Telefonische oder persönliche Beratung:

In enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Sozialhilfeträgern wurde ein Beratungsnetz in allen Landkreisen Niederbayerns aufgebaut. Die kommenden Termine vor Ort finden Sie auf der Homepage.

Vereinbaren Sie Ihren Termin für ein telefonisches oder persönliches Beratungsgespräch:

Tel.Nr.: 0871 97512 111 oder online unter https://www.bezirk-niederbayern.de/sozialhilfeberatung-hzp/

Allgemeines zur Terminbuchung:

Bitte beachten Sie: Eine telefonische Terminvereinbarung unter der Hotline 0871 97512 111 ist ausschließlich zwischen 8.30 Uhr und 12.30 Uhr möglich.

Der Online-Buchungskalender steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Schriftliche (Termin-)Anfragen können an sozialhilfeberatung-hzp@bezirk-niederbayern.de gerichtet werden.

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

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Mittwoch

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und 14:00 - 17:30 Uhr

Freitag

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