Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte ELStAM)
17.11.2011 (09:45)
Im Jahr 2011 war übergangsweise die Lohnsteuerkarte aus 2010 noch gültig. Ab 2012 werden die persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale "Steuerklasse, Kirchensteuermerkmal, Zahl der Kinderfreibeträge und Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene" in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert und dem Arbeitgeber in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen der Umstellung werden von Anfang Oktober bis Ende November 2011 die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer per Post über ihre ab 01.01.2012 gültigen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) informiert. Diese Daten sind in der elektronischen Lohnsteuerkarte enthalten, mit der die bisherige Papier-Lohnsteuerkarte nun endgültig abgeschafft wird.
Bitte überprüfen Sie mit diesem Informationsschreiben Ihre persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale und beantragen Sie beim zuständigen Finanzamt gegebenenfalls eine Korrektur. Außerdem müssen die Freibeträge, die bislang auf der Lohnsteuerkarte eingetragen waren (z.B. für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) für 2012 neu beantragt werden, da die vorhandenen Freibeträge nicht automatisch berücksichtigt werden. Falsche Daten können dazu führen, das 2012 zu viel Lohnsteuer abgezogen und weniger Lohn oder Gehalt ausbezahlt wird.
Anträge auf Lohnsteuerermäßigung erhalten Sie im Internet (www.finanzamt.bayern.de/passau) und bei den Finanzämtern. Auf den Internetseiten der Finanzämter und des Bayerischen Landesamts für Steuern (www.lfst.bayern.de) sind weitere Informationen zur Thematik abrufbar.


