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Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2024

Gemäß der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Breitenberg (Hundesteuersatzung) vom 19.03.2012 und der Satzung zur Änderung vorgenannter Satzung vom 19.03.2015 beträgt die Steuer jährlich

für den ersten Hund 30,00 Euro

für den zweiten Hund 50,00 Euro

für jeden weiteren Hund 80,00 Euro

 

Für Kampfhunde gemäß § 5a Hundesteuersatzung gelten abweichende Beträge.

 

Eine Änderung dieser Steuerbeträge ist nicht erfolgt, sodass auf die Erteilung von Hundesteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2024 verzichtet wird.

 

Die Hundesteuer wird deshalb für das Kalenderjahr 2024 in ihrer Höhe auf der Basis der v. g. Rechtsvorschriften festgesetzt.

 

Die Steuer ist zum 15. Mai eines Kalenderjahres mit dem Jahresbetrag fällig, ohne dass ein neuer Bescheid erteilt wird.

Bei allen Hundehaltern, die am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, wird die Steuer termingerecht eingezogen. Alle anderen Hundehalter werden gebeten, den Betrag rechtzeitig an die Gemeindekasse zu überweisen. Um anfallende Mahngebühren zu vermeiden, kann für die am 15. Mai 2024 fällige Hundesteuer bis zu diesem Zeitpunkt noch ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat über das Bürgerserviceportal (https://www.buergerservice-portal.de/bayern/breitenberg/) oder persönlich erteilt werden.

 

Die bei der Anmeldung des Hundes ausgegebene Hundesteuermarke bleibt für die Dauer der Hundehaltung gültig.

 

Wer seinen Vierbeiner bei der Gemeinde noch nicht angemeldet hat, muss dies umgehend nachholen.

 

Telefonische Auskünfte erteilt Fr. Michl unter der Telefonnummer 08584/9618-12.

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